Chancen und Nutzen der #MultiMediaMarke (#MMM)

Seit dem 01.10.2017 gilt die „neue“ Unionsmarkenverordnung des Amtes der europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Eine der wichtigsten Neuerungen war die Abkehr von der grafischen Darstellbarkeit. Eine Marke kann jetzt in jeder Form unter Verwendung allgemein zugänglicher Technologie eingereicht werden, einschließlich Videosequenzen. Und es ist unfraglich längst eine solche Brandingpraxis Marktrealität, was auch hier im EUIPO nun auch sein zu Hause findet:

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